Erwägungsgrund 2 32018D0391
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 30. Januar 2018 die Resolution 2399 (2018) angenommen, in der bestimmte Änderungen bei den Ausnahmen vom Waffenembargo sowie bei den Kriterien für die Benennung der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, vorgesehen sind.