Erwägungsgrund 3 32018D0004Das EWR-Erweiterungsübereinkommen von 2014 ist für seine Unterzeichner seit dem 12. April 2014 vorläufig anwendbar; der vorliegende Beschluss sollte daher bis…
Erwägungsgrund 5 32015D0284BESCHLUSS (EU) 2015/284 DES RATES vom 17. Februar 2015 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung des Protokolls 4 des EWR-Abkommens über die Ursprungsregeln (Beitritt Kroatiens)
Das EWR-Erweiterungsübereinkommen wurde am 11. April 2014 unterzeichnet und wird seit dem 12. April 2014 vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 7 32004R1920VERORDNUNG (EG) Nr. 1920/2004 DES RATES vom 25. Oktober 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 992/95 zur Eröffnung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für einige Agrar- und Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Norwegen
Da das EWR-Erweiterungsübereinkommen mit Wirkung vom 1. Mai 2004 gilt, sollte diese Verordnung von demselben Tag an gelten und daher unverzüglich in Kraft…
Erwägungsgrund 7 32004R1921VERORDNUNG (EG) Nr. 1921/2004 DES RATES vom 25. Oktober 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 499/96 zur Eröffnung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für einige Fischereierzeugnisse sowie lebende Pferde mit Ursprung in Island
Da das EWR-Erweiterungsübereinkommen am 1. Mai 2004 in Kraft getreten ist, sollte diese Verordnung von demselben Tag an gelten und unverzüglich in Kraft treten…
Erwägungsgrund 3 32004R1921VERORDNUNG (EG) Nr. 1921/2004 DES RATES vom 25. Oktober 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 499/96 zur Eröffnung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für einige Fischereierzeugnisse sowie lebende Pferde mit Ursprung in Island
Bis zum Abschluss der für die Annahme des EWR-Erweiterungsabkommens erforderlichen Verfahren wurde ein Abkommen in Form eines Briefwechsels geschlossen, in dem…