Erwägungsgrund 3 32004R1920VERORDNUNG (EG) Nr. 1920/2004 DES RATES vom 25. Oktober 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 992/95 zur Eröffnung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für einige Agrar- und Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Norwegen
Bis zum Abschluss der für die Annahme des EWR-Erweiterungsübereinkommens erforderlichen Verfahren wurde ein Abkommen in Form eines Briefwechsels geschlossen, in…
Erwägungsgrund 2 32007R1314VERORDNUNG (EG) Nr. 1314/2007 DER KOMMISSION vom 8. November 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 499/96 des Rates hinsichtlich der gemeinschaftlichen Zollkontingente für bestimmte Fische und Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Island
Bis zum Abschluss der für die Annahme des EWR-Erweiterungsübereinkommens von 2007 erforderlichen Verfahren wurde ein Abkommen in Form eines Briefwechsels…
Erwägungsgrund 2 32007R1337VERORDNUNG (EG) Nr. 1337/2007 DER KOMMISSION vom 15. November 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 992/95 des Rates hinsichtlich der gemeinschaftlichen Zollkontingente für bestimmte Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Norwegen
Bis zum Abschluss der für die Annahme des EWR-Erweiterungsübereinkommens von 2007 erforderlichen Verfahren wurde ein Abkommen in Form eines Briefwechsels…
Erwägungsgrund 2 32004R1927VERORDNUNG (EG) Nr. 1927/2004 DES RATES vom 21. Oktober 2004 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Kap Verde über die Fischerei vor der Küste von Kap Verde für die Zeit vom 1. Juli 2004 bis zum 30. Juni 2005
Die beiden Parteien haben beschlossen, dass derzeitige Protokoll , das mit der Verordnung (EG) Nr. 301/2002 angenommen wurde, mit einem Abkommen in Form eines…
Erwägungsgrund 4 32006D0963Dieses Abkommen in Form eines Briefwechsels sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 2 32006R1491VERORDNUNG (EG) Nr. 1491/2006 DES RATES vom 10. Oktober 2006 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Republik Guinea-Bissau über die Fischerei vor der Küste von Guinea-Bissau für die Zeit vom 16. Juni 2006 bis zum 15. Juni 2007
Das derzeitige Protokoll wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 249/2002 des Rates genehmigt und durch das mit der Verordnung (EG) Nr. 829/2004 des Rates genehmigte…