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Daher ist es erforderlich, für jede Beihilfeart eine jährliche Höchstzahl beihilfefähiger Produktionsfaktoren und eine jährliche beihilfefähige Höchstmenge Kuhmilch festzusetzen, die nicht über dem Niveau des Referenzzeitraums liegen dürfen.
Daher ist es erforderlich, für jede Beihilfeart eine jährliche Höchstzahl beihilfefähiger Produktionsfaktoren, darunter auch eine eigene Obergrenze für die…
Liegt die Zahl der Produktionsfaktoren bei einer Beihilfeart oder die Produktionsmenge Kuhmilch in einem bestimmten Jahr über der zulässigen Höchstgrenze,…
Die Beihilfearten und die Produktionssektoren für jede Beihilfeart, die gemäß Absatz 2 festgesetzten jährlichen maximalen Durchschnittsbeträge je Beihilfeart,…
Die Beihilfe sollte jährlich unter Beachtung der in diesem Beschluss festgelegten Gesamtgrenzen auf der Grundlage von Produktionsfaktoren (Großvieheinheiten und…
Der Gesamtbetrag der gewährten Beihilfe darf nicht mehr als 574,5 Mio. EUR pro Kalenderjahr betragen, wovon höchstens 221,0 Mio. EUR für die Erzeugung von…
Bei Kuhmilch sollte es erlaubt sein, Beihilfen je Kilogramm Milch zu zahlen, um den Anreiz für eine effiziente Produktion aufrechtzuerhalten.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.