Erwägungsgrund 3 32018D0513
Am 6. Oktober 2017 stellte Deutschland einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen bei der Goodyear Dunlop Tires Germany GmbH in Deutschland. Der Antrag wurde gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die Voraussetzungen gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 für die Festsetzung eines Finanzbeitrags aus dem EGF.