Erwägungsgrund 3 32018D0006
Am 13. April 2017 stellte Griechenland einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF infolge von Entlassungen in neun Unternehmen, die im Einzelhandel in folgenden Regionen tätig sind: Attika, Ostmakedonien, Thrakien, Zentralmakedonien, Westmakedonien, Thessalien, Epirus, Westgriechenland, Zentralgriechenland, Peloponnes, Südliche Ägäis und Kreta in Griechenland. Der Antrag wurde gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die Voraussetzungen gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 für die Festsetzung eines Finanzbeitrags aus dem EGF.