Erwägungsgrund 1 32018D0601
Am 22. Juli 2013 ermächtigte der Rat die Kommission, mit Neuseeland Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und Neuseeland über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich (im Folgenden „Abkommen“) aufzunehmen. Die Verhandlungen wurden mit der Paraphierung des Abkommens am 23. September 2015 erfolgreich abgeschlossen. Gemäß dem Beschluss (EU) 2018/600 des Rates wurde das Abkommen am 3. Juli 2017 unterzeichnet.