Art. 1 32018D0612
Im Artikel 1 Nummer 7 des Beschlusses der Kommission in der Sache SA.28876 — Piraeus Container Terminal S.A. & Cosco Pacific Limited (ABl. L 269 vom 15.10.2015, S. 93 ) wird ein zweiter Satz hinzugefügt: diese Maßnahme betrifft nicht die Ausgleichszahlungen an PCT aufgrund der Aktivierung einer Vertragsstrafenklausel der Konzessionsvereinbarung, bei denen ohnehin keine Stempelgebühr fällig ist;