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Gemäß Artikel L.142-2 des französischen Gesetzbuchs über das Währungs- und Finanzwesen bestellt der Generalrat der Banque de France zwei Rechnungsprüfer, deren Aufgabe die Prüfung der Jahresabschlüsse der Banque de France ist.
Gemäß Artikel L.142-6 des französischen Währungs- und Finanzgesetzbuches bestellt der Generalrat der Banque de France zwei Rechnungsprüfer, die beauftragt…
Das Mandat der gegenwärtigen externen Rechnungsprüfer der Banque de France endete nach der Rechnungsprüfung für das Geschäftsjahr 2017. Es ist deshalb…
Die Jahresabschlüsse sind durch Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zu prüfen. Die Prüfung erstreckt sich darauf,…
Gemäß § 37 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Österreichische Nationalbank wählt die Generalversammlung der Österreichischen Nationalbank (ÖNB) jährlich zwei…
Gemäß § 37 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Oesterreichische Nationalbank wählt die Generalversammlung der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) jährlich…
Das Mandat der bisherigen externen Rechnungsprüfer der Banque de France läuft nach der Rechnungsprüfung für das Geschäftsjahr 2005 aus. Es ist deshalb…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.