Art. 2 32026D1385BESCHLUSS (EU) 2026/1385 DES RATES vom 8. Juli 2025 über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Österreich
Dieser Beschluss ist an die Republik Österreich gerichtet.
Art. 8 32016D1700BESCHLUSS (EU) 2016/1700 DER KOMMISSION vom 7. April 2016 über die von Österreich durchgeführte staatliche Beihilfe SA.15836 (2012/C) (ex NN 34/2000 und NN 34A/2000) (AMA-Marketingmaßnahmen) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 1972) (Nur der deutsche Text ist verbindlich)
Dieser Beschluss ist an die Republik Österreich gerichtet.
Art. 4 32008D0263ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 27. Juni 2007 über die Staatliche Beihilfe C 50/2006 (ex NN 68/2006, CP 102/2006), die Österreich zugunsten der BAWAG-PSK gewährt hat (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 3038) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2008/263/EG)
Diese Entscheidung ist an die Republik Österreich gerichtet.
Art. 2 32018D0860BESCHLUSS (EU) 2018/860 DER KOMMISSION vom 7. Februar 2018 über die Beihilferegelung SA.45852-2017/C (ex 2017/N) Deutschlands zur Einrichtung einer Kapazitätsreserve (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 612) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet.
Art. 3 32016D0153BESCHLUSS (EU) 2016/153 DER KOMMISSION vom 2. Juli 2015 über die Maßnahmen SA.31883-2015/N, 2011/C, die Österreich zugunsten der Österreichischen Volksbanken-AG und des Volksbanken-Verbunds durchgeführt hat und plant weiter durchzuführen, und zur Änderung des Beschlusses 2013/298/EU (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 4635) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Republik Österreich gerichtet.