Art. 2 32005D0691ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 7. Mai 2004 über die staatliche Beihilfe Nr. C 44/2003 (ex NN 158/2001), die Österreich zugunsten der Bank Burgenland AG gewähren will (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2004) 1625) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2005/691/EG)
Diese Entscheidung ist an die Republik Österreich gerichtet.
Art. 12 32018D0628BESCHLUSS (EU) 2018/628 DER KOMMISSION vom 11. November 2016 über die von Österreich durchgeführte staatliche Beihilfe SA.24221 (2011/C) (ex 2011/NN) für den Flughafen Klagenfurt, Ryanair und andere Fluggesellschaften, die den Flughafen nutzen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 7131) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Republik Österreich gerichtet.
Art. 2 32026D1385BESCHLUSS (EU) 2026/1385 DES RATES vom 8. Juli 2025 über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Österreich
Dieser Beschluss ist an die Republik Österreich gerichtet.
Art. 3 32016D0153BESCHLUSS (EU) 2016/153 DER KOMMISSION vom 2. Juli 2015 über die Maßnahmen SA.31883-2015/N, 2011/C, die Österreich zugunsten der Österreichischen Volksbanken-AG und des Volksbanken-Verbunds durchgeführt hat und plant weiter durchzuführen, und zur Änderung des Beschlusses 2013/298/EU (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 4635) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Republik Österreich gerichtet.
Art. 8 32016D1700BESCHLUSS (EU) 2016/1700 DER KOMMISSION vom 7. April 2016 über die von Österreich durchgeführte staatliche Beihilfe SA.15836 (2012/C) (ex NN 34/2000 und NN 34A/2000) (AMA-Marketingmaßnahmen) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 1972) (Nur der deutsche Text ist verbindlich)
Dieser Beschluss ist an die Republik Österreich gerichtet.