Erwägungsgrund 3 32018D0007
Am 12. Juni 2017 stellte Finnland einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF wegen Entlassungen in drei Unternehmen, die im Einzelhandel in den folgenden Regionen tätig sind: Länsi Suomi, Helsinki-Uusimaa, Etelä-Suomi und Pohjois- ja Itä-Suomi in Finnland. Der Antrag wurde gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die Voraussetzungen gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 für die Festsetzung eines Finanzbeitrags aus dem EGF.