Beschluss (EU) 2018/752 des Rates vom 14. Mai 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Union auf der 99. Tagung des Schiffssicherheitsausschusses der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation zu der Annahme von Änderungen der SOLAS-Regeln II-1/1 und II-1/8-1, der Genehmigung der zugehörigen Richtlinien für den Fall der Überflutung von vor dem 1. Januar 2014 über die betrieblichen Informationen für Kapitäne gebauten Fahrgastschiffen sowie der Annahme von Änderungen des Internationalen Kodex für die Anwendung von Brandprüfverfahren in der Fassung von 2010 (FTP-Code 2010) zu vertreten ist
Insoweit sich die Änderungen der SOLAS-Regeln II-1/1 und II-1/8-1, die Genehmigung der zugehörigen Richtlinien und die Änderungen des FTP-Codes auf die Bestimmungen der Richtlinie 2009/45/EG für Fahrgastschiffe und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge, die in der Inlandfahrt eingesetzt werden, auswirken können, fallen diese Änderungen in die ausschließliche Zuständigkeit der Union.
Erwägungsgrund 6 32018D0752
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