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Die Kündigung sollte sechs Monate nach dieser Benachrichtigung wirksam werden.
Die Kündigung wird sechs Monate nach dieser Benachrichtigung wirksam.
Die Kündigung wird sechs Monate nach Eingang der Kündigungsurkunde beim Verwahrer wirksam.
Die Kündigung wird zwölf Monate nach Eingang der Notifikation beim Generalsekretär wirksam.
Die Kündigung wird am ersten Tag des Monats wirksam, der auf einen Zeitabschnitt von sechs Monaten nach Eingang der Notifikation beim Generalsekretär folgt.
Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung…
Jeder Vereinbarungspartner kann die Vereinbarung unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum 31. Dezember eines Kalenderjahres schriftlich kündigen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.