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Für den Fall, dass die Union der Komoren vor dem Wirksamwerden der Kündigung jedoch vom Rat von der Liste der nichtkooperierenden Drittländer gemäß Artikel 33 der IUU-Verordnung gestrichen wird, sollte die Kündigung zurückgenommen werden und sollte die Kommission die Union der Komoren unverzüglich über diese Maßnahme unterrichten —
Der Rat streicht mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission ein Drittland aus der Liste der nichtkooperierenden Drittländer, wenn das betreffende…
Ferner enthält die Mitteilung der Kommission gemäß Absatz 1 die Aufforderung an das betreffende Drittland, alle notwendigen Maßnahmen zur Beendigung der…
Für den Fall, dass die Union der Komoren vor dem Wirksamwerden der Kündigung vom Rat von der Liste der nichtkooperierenden Drittländer gemäß Artikel 33 der…
Die Union der Komoren wurde gemäß Artikel 33 der IUU-Verordnung mit Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1332 des Rates in die mit Durchführungsbeschluss…
Die Kommission sollte die Union der Komoren im Namen der Europäischen Union über die Kündigung unterrichten.
In Anbetracht des anhaltenden Versäumnisses der Union der Komoren, ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen als Flaggen-, Hafen-, Küsten- oder Marktstaat…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.