Erwägungsgrund 4 32018D0777
Die EFTA-Staaten werden sich weiter an den Maßnahmen der Union zulasten der Haushaltslinie 02 04 77 03 (Vorbereitende Maßnahme der Union im Bereich Verteidigungsforschung) des Gesamthaushaltsplans der Union für das Haushaltsjahr 2018 beteiligen.