Erwägungsgrund 4 32018D0008
Nach Prüfung aller Möglichkeiten einer Mittelumschichtung innerhalb der Ausgabenobergrenze der Rubrik 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) ist es notwendig, das Flexibilitätsinstrument zur Ergänzung der verfügbaren Finanzmittel des Gesamthaushaltsplans der Union für das Haushaltsjahr 2018 über die Obergrenze der Rubrik 3 hinaus mit 837241199 EUR in Anspruch zu nehmen, um Maßnahmen im Bereich Migration, Flüchtlinge und Sicherheit zu finanzieren. Dieser Betrag umfasst die in den Vorjahren verfallenen Beträge des Solidaritätsfonds der Europäischen Union und des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung, die gemäß Artikel 11 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 für das Flexibilitätsinstrument bereitgestellt werden.