Erwägungsgrund 5 32018D0508BESCHLUSS (EU) 2018/508 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2017 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union für Vorauszahlungen im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Union für das Haushaltsjahr 2018
Um die zur Inanspruchnahme des Fonds benötigte Zeit möglichst gering zu halten, sollte dieser Beschluss ab dem Beginn des Haushaltsjahres 2018 gelten —
Erwägungsgrund 6 32017D0340BESCHLUSS (EU) 2017/340 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Dezember 2016 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Deutschland
Damit bis zur Inanspruchnahme des Fonds möglichst wenig Zeit vergeht, sollte dieser Beschluss ab dem Zeitpunkt seines Erlasses gelten —
Erwägungsgrund 6 32017D0342BESCHLUSS (EU) 2017/342 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Dezember 2016 über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments zur Finanzierung haushaltspolitischer Sofortmaßnahmen zur Bewältigung der derzeitigen Migrations-, Flüchtlings- und Sicherheitskrise
Um den Zeitaufwand für die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments möglichst gering zu halten, sollte dieser Beschluss ab dem Beginn des Haushaltsjahres…
Erwägungsgrund 5 32017D0343BESCHLUSS (EU) 2017/343 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Dezember 2016 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union für Vorauszahlungen im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Union für das Haushaltsjahr 2017
Um die zur Inanspruchnahme des Fonds benötigte Zeit möglichst gering zu halten, sollte dieser Beschluss ab dem 1. Januar 2017 gelten —
Erwägungsgrund 6 32018D0006BESCHLUSS (EU) 2018/6 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2017 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung infolge des Antrags Griechenlands — EGF/2017/003 GR/Attica retail
Damit der EGF möglichst schnell in Anspruch genommen werden kann, sollte der vorliegende Beschluss ab dem Datum seines Erlasses gelten —
Erwägungsgrund 6 32018D0847BESCHLUSS (EU) 2018/847 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. Mai 2018 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung infolge eines Antrags Belgiens — EGF/2017/010 BE/Caterpillar
Damit der EGF möglichst schnell in Anspruch genommen werden kann, sollte dieser Beschluss ab dem Datum seines Erlasses gelten —