Erwägungsgrund 6 32018D0817
Die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 153/2013 der Kommission vom 19. Dezember 2012 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf technische Regulierungsstandards für die Anforderungen an zentrale Gegenparteien ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.