Erwägungsgrund 8 32018D0817Anhang IX des EWR-Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32018D1867BESCHLUSS (EU) 2018/1867 DES RATES vom 26. November 2018 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens (Omnibus II) zu vertretenden Standpunkt (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang IX des EWR-Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 16 32018D0817Anhang IX des EWR-Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32019D0483BESCHLUSS (EU) 2019/483 DES RATES vom 19. März 2019 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Eigenkapitalverordnung (EU) Nr. 575/2013 und Richtlinie 2013/36/EU (CRD IV)) (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang IX des EWR-Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32018D2059BESCHLUSS (EU) 2018/2059 DES RATES vom 29. November 2018 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang IX des EWR-Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32019D0134BESCHLUSS (EU) 2019/134 DES RATES vom 21. Januar 2019 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung von Anhang IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang IX des EWR-Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden.