Erwägungsgrund 7 32018D0846
Die Anträge Griechenlands, Spaniens, Frankreichs und Portugals erfüllen die Bedingungen nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 für die Gewährung eines Finanzbeitrags aus dem Fonds.
Die Anträge Griechenlands, Spaniens, Frankreichs und Portugals erfüllen die Bedingungen nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 für die Gewährung eines Finanzbeitrags aus dem Fonds.