Erwägungsgrund 3 32018D0847
Am 18. Dezember 2017 stellte Belgien einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF infolge von Entlassungen bei Caterpillar Solar Gosselies und seinen fünf Zulieferern. Der Antrag wurde gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die Voraussetzungen gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 für die Festsetzung eines Finanzbeitrags aus dem EGF.