Erwägungsgrund 6 32018D1720BESCHLUSS (EU) 2018/1720 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2018 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag Portugals EGF/2018/002 PT/Norte — Centro — Lisboa/Bekleidung)
Damit der EGF möglichst schnell in Anspruch genommen werden kann, sollte dieser Beschluss ab dem Datum seines Erlasses gelten —
Erwägungsgrund 6 32018D0006BESCHLUSS (EU) 2018/6 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2017 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung infolge des Antrags Griechenlands — EGF/2017/003 GR/Attica retail
Damit der EGF möglichst schnell in Anspruch genommen werden kann, sollte der vorliegende Beschluss ab dem Datum seines Erlasses gelten —
Erwägungsgrund 5 32016D0618BESCHLUSS (EU) 2016/618 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. April 2016 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag Schwedens — EGF/2015/009 SE/Volvo Trucks)
Damit der EGF möglichst schnell in Anspruch genommen werden kann, sollte dieser Beschluss ab dem Datum seines Erlasses gelten —
Erwägungsgrund 5 32018D1675BESCHLUSS (EU) 2018/1675 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 2. Oktober 2018 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung infolge eines Antrags der Niederlande — EGF/2018/001 NL/Finanzdienstleistungen
Damit der EGF möglichst schnell in Anspruch genommen werden kann, sollte dieser Beschluss ab dem Datum seines Erlasses gelten —
Erwägungsgrund 6 32018D0515BESCHLUSS (EU) 2018/515 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. März 2018 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung — Antrag Spaniens — EGF/2017/006 ES/Galicia apparel
Damit der EGF möglichst schnell in Anspruch genommen werden kann, sollte der vorliegende Beschluss ab dem Datum seiner Annahme gelten —
Erwägungsgrund 6 32016D0990BESCHLUSS (EU) 2016/990 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juni 2016 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag Griechenlands — EGF/2015/011 GR/Supermarket Larissa)
Damit der EGF möglichst schnell in Anspruch genommen werden kann, sollte dieser Beschluss ab dem Datum seiner Annahme gelten —