Erwägungsgrund 6 32021D0886BESCHLUSS (EU) 2021/886 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2021 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung infolge des Antrags Estlands — EGF/2020/002 EE/Estland Tourismus
Damit der EGF möglichst schnell in Anspruch genommen werden kann, sollte dieser Beschluss ab dem Datum seines Erlasses gelten —
Erwägungsgrund 6 32018D0006BESCHLUSS (EU) 2018/6 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2017 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung infolge des Antrags Griechenlands — EGF/2017/003 GR/Attica retail
Damit der EGF möglichst schnell in Anspruch genommen werden kann, sollte der vorliegende Beschluss ab dem Datum seines Erlasses gelten —
Erwägungsgrund 6 32018D0847BESCHLUSS (EU) 2018/847 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. Mai 2018 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung infolge eines Antrags Belgiens — EGF/2017/010 BE/Caterpillar
Damit der EGF möglichst schnell in Anspruch genommen werden kann, sollte dieser Beschluss ab dem Datum seines Erlasses gelten —
Erwägungsgrund 6 32018D1720BESCHLUSS (EU) 2018/1720 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2018 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag Portugals EGF/2018/002 PT/Norte — Centro — Lisboa/Bekleidung)
Damit der EGF möglichst schnell in Anspruch genommen werden kann, sollte dieser Beschluss ab dem Datum seines Erlasses gelten —
Erwägungsgrund 5 32016D0618BESCHLUSS (EU) 2016/618 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. April 2016 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag Schwedens — EGF/2015/009 SE/Volvo Trucks)
Damit der EGF möglichst schnell in Anspruch genommen werden kann, sollte dieser Beschluss ab dem Datum seines Erlasses gelten —
Erwägungsgrund 6 32016D2099BESCHLUSS (EU) 2016/2099 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. November 2016 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (nach dem Antrag Estlands — EGF/2016/003 EE/petroleum and chemicals)
Damit der EGF möglichst schnell in Anspruch genommen werden kann, sollte der vorliegende Beschluss ab dem Datum seiner Annahme gelten —