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Am 5. Dezember 2017 gelangte der Rat zu dem Schluss , dass Rumänien auf die Empfehlung des Rates vom 16. Juni 2017 hin keine wirksamen Maßnahmen getroffen hat. Daraufhin gab der Rat am 5. Dezember 2017 eine überarbeitete Empfehlung an Rumänien ab, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die nominale Wachstumsrate der gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben im Jahr 2018 3,3 % nicht überschreitet, was einer jährlichen strukturellen Anpassung von 0,8 % des BIP entspricht. Er empfahl Rumänien zudem, sämtliche unerwarteten Einnahmen zum Defizitabbau zu nutzen, während Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen eine dauerhafte und wachstumsfreundliche Verbesserung des gesamtstaatlichen strukturellen Saldos gewährleisten sollten. Der Rat setzte Rumänien eine Frist bis zum 15. April 2018, einen Bericht über die infolge dieser Empfehlung getroffenen Maßnahmen vorzulegen.
Am 4. Dezember 2018 hat der Rat mit dem Beschluss (EU) 2018/2020 festgestellt, dass Rumänien keine wirksamen Maßnahmen ergriffen hatte, um der Empfehlung vom…
Angesichts dieser festgestellten erheblichen Abweichung richtete der Rat am 22. Juni 2018 die Empfehlung an Rumänien , die erforderlichen Maßnahmen zu…
Angesichts der festgestellten erheblichen Abweichung gab der Rat am 16. Juni 2017 eine Empfehlung an Rumänien ab, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um…
Am 14. Juni 2019 stellte der Rat fest, dass 2018 erneut eine erhebliche Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel Rumäniens…
Am 16. Juni 2017 stellte der Rat gemäß Artikel 121 Absatz 4 des Vertrags fest, dass in Rumänien eine erhebliche Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf…
Am 4. Dezember 2018 kam der Rat zu dem Schluss, dass Ungarn keine wirksamen Maßnahmen ergriffen hat, um seiner Empfehlung vom 22. Juni 2018 nachzukommen.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.