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Am 4. Dezember 2018 hat der Rat mit dem Beschluss (EU) 2018/2020 festgestellt, dass Rumänien keine wirksamen Maßnahmen ergriffen hatte, um der Empfehlung vom 22. Juni 2018 nachzukommen. Daraufhin forderte der Rat am 4. Dezember 2018 Rumänien in einer überarbeiteten Empfehlung auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die nominale Wachstumsrate der gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben im Jahr 2019 4,5 % nicht überschreitet, was einer jährlichen strukturellen Anpassung um 1 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) entspricht. Er empfahl Rumänien zudem, etwaige unerwartete Mehreinnahmen zum Defizitabbau zu nutzen, und stellte fest, dass Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen eine dauerhafte Verbesserung des gesamtstaatlichen strukturellen Saldos in einer wachstumsfreundlichen Weise gewährleisten sollten. Der Rat setzte Rumänien eine Frist bis zum 15. April 2019, um einen Bericht über die auf die Empfehlung vom 4. Dezember 2018 hin ergriffenen Maßnahmen vorzulegen.
Am 5. Dezember 2017 gelangte der Rat zu dem Schluss , dass Rumänien auf die Empfehlung des Rates vom 16. Juni 2017 hin keine wirksamen Maßnahmen getroffen hat.…
Angesichts dieser festgestellten erheblichen Abweichung richtete der Rat am 22. Juni 2018 die Empfehlung an Rumänien , die erforderlichen Maßnahmen zu…
Am 14. Juni 2019 stellte der Rat fest, dass 2018 erneut eine erhebliche Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel Rumäniens…
Angesichts der festgestellten erheblichen Abweichung gab der Rat am 16. Juni 2017 eine Empfehlung an Rumänien ab, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um…
Am 4. Dezember 2018 kam der Rat zu dem Schluss, dass Ungarn keine wirksamen Maßnahmen ergriffen hat, um seiner Empfehlung vom 22. Juni 2018 nachzukommen.…
Daraus lässt sich schließen, dass die Maßnahmen, die Rumänien aufgrund der Empfehlung des Rates vom 4. Dezember 2018 ergriffen hat, unzureichend waren. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.