Erwägungsgrund 1 32018D0948
Gemäß dem Beschluss (EU) 2018/398 des Rates wurde das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Island über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit für den Zeitraum 2014 bis 2020 (im Folgenden „Abkommen“) am 2. März 2018 vorbehaltlich seines späteren Abschlusses unterzeichnet.