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Der Beschluss 2012/721/EU der Kommission wurde durch den Beschluss (EU) 2017/1219 der Kommission mit überarbeiteten Kriterien und Anforderungen für Waschmittel für den industriellen und institutionellen Bereich ersetzt. Um den Herstellern, für deren Produkte das EU-Umweltzeichen für Waschmittel für den industriellen und institutionellen Bereich auf der Grundlage der Kriterien des Beschlusses 2012/721/EU vergeben wurde, ausreichend Zeit für die Anpassung ihrer Produkte an den Beschluss (EU) 2017/1219 einzuräumen, wurde in dem genannten Beschluss ein Übergangszeitraum festgelegt. Dieser Übergangszeitraum von 12 Monaten endet am 22. Juni 2018.
Der Beschluss 2011/264/EU der Kommission wurde durch den Beschluss (EU) 2017/1218 der Kommission mit überarbeiteten Kriterien und Anforderungen für Waschmittel…
Der Beschluss 2012/720/EU der Kommission wurde durch den Beschluss (EU) 2017/1215 der Kommission mit überarbeiteten Kriterien und Anforderungen für…
Der Beschluss 2011/382/EU der Kommission wurde durch den Beschluss (EU) 2017/1214 der Kommission mit überarbeiteten Kriterien und Anforderungen für…
Der Beschluss 2011/263/EU der Kommission wurde durch den Beschluss (EU) 2017/1216 der Kommission mit überarbeiteten Kriterien und Anforderungen für…
Durch den Beschluss (EU) 2017/1217 wurde der vorherige Beschluss 2011/383/EU der Kommission für die Produktgruppe der „Allzweck- und Sanitärreiniger“ aufgehoben…
Mit dem Beschluss 2012/721/EU der Kommission wurden die Umweltkriterien und die entsprechenden Beurteilungs- und Prüfanforderungen für Waschmittel für den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.