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Eine Reihe nationaler Stellen, die EU-Umweltzeichen vergeben, haben der Kommission mitgeteilt, dass diese Übergangszeiträume um sechs Monate verlängert werden müssen, da zahlreiche Anträge auf Erneuerung der Verträge für die Verwendung des EU-Umweltzeichens eingegangen sind. Die Kommission hat eine Bewertung vorgenommen, die die Notwendigkeit, die Übergangszeiträume um sechs Monate zu verlängern, bestätigt hat.
Durch den Beschluss (EU) 2017/1217 wurde der vorherige Beschluss 2011/383/EU der Kommission für die Produktgruppe der „Allzweck- und Sanitärreiniger“ aufgehoben…
Herstellern, deren Produkte aufgrund der Kriterien entsprechend dem Beschluss 2011/333/EU, dem Beschluss 2012/448/EU oder der Entscheidung 2009/568/EG das…
Abweichend von Artikel 6 können sich Anträge auf Vergabe des EU-Umweltzeichens für Produkte der Produktgruppe „Bodenbeläge aus Holz“, die innerhalb von zwei…
Nach den Erörterungen mit dem Mitgliedern des EUEB im Jahr 2016 muss die Geltungsdauer des Beschlusses 2014/350/EU verlängert werden, da die Umweltziele der in…
EU-Umweltzeichen, die gemäß den in der Entscheidung 2009/894/EG festgelegten Kriterien vergeben wurden, können für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem…
Wird das EU-Umweltzeichen nach den Kriterien der Entscheidung 2009/563/EG vergeben, so darf dieses Umweltzeichen für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.