Art. 2 32019D1732BESCHLUSS (EU) 2019/1732 DER KOMMISSION vom 6. Juni 2019 zur staatlichen Beihilfe SA.33159 (2015/C) Besteuerung von gesättigten Fettsäuren in bestimmten in Dänemark verkauften Lebensmitteln (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2019) 3926) (Nur der dänische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an das Königreich Dänemark gerichtet.
Art. 3 32020D1178BESCHLUSS (EU) 2020/1178 DER KOMMISSION vom 27. Juli 2020 zu vom Königreich Dänemark gemäß Artikel 114 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mitgeteilten einzelstaatlichen Bestimmungen über den Cadmiumgehalt in Düngemittel (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 4988) (Nur der dänische Text ist verbindlich)
Dieser Beschluss ist an das Königreich Dänemark gerichtet.
Art. 2 32020D1183BESCHLUSS (EU) 2020/1183 DER KOMMISSION vom 25. Februar 2020 über die staatliche Beihilfe SA.34445 (2012/C) Dänemarks für die Übertragung von Immobilienkrediten von der FIH auf die FSC (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an das Königreich Dänemark gerichtet.
Art. 2 32018D0010BESCHLUSS (EU) 2018/10 DER KOMMISSION vom 20. Februar 2014 über die staatliche Beihilfe SA.18855 — C 5/08 (ex NN 58/07) — Dänemark über die Vereinbarungen zwischen dem Flughafen Aarhus und Ryanair von 1999 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2014) 871) (Nur der dänische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an das Königreich Dänemark gerichtet.
Art. 2 32022D0770BESCHLUSS (EU) 2022/770 DER KOMMISSION vom 13. April 2022 über die Kohärenz des gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates von Dänemark vorgelegten Leistungsplanentwurfs mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den dritten Bezugszeitraum (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 2291) (Nur der dänische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an das Königreich Dänemark gerichtet.