Beschluss (EU) 2020/1178 der Kommission vom 27. Juli 2020 zu vom Königreich Dänemark gemäß Artikel 114 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mitgeteilten einzelstaatlichen Bestimmungen über den Cadmiumgehalt in Düngemittel (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 4988) (Nur der dänische Text ist verbindlich)
Dieser Beschluss ist an das Königreich Dänemark gerichtet.
Art. 3 32020D1178
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