Art. 4 32015D0105BESCHLUSS (EU) 2015/105 DES RATES vom 14. April 2014 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Aserbaidschan andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Aserbaidschan über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Republik Aserbaidschan an Programmen der Union und über die vorläufige Anwendung dieses Protokolls
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32023D0510BESCHLUSS (GASP) 2023/510 DES RATES vom 7. März 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/667 über eine Unterstützungsmaßnahme in Form eines allgemeinen Programms zur Unterstützung der Afrikanischen Union im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität im Zeitraum 2022-2024
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32022D1105BESCHLUSS (GASP) 2022/1105 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 15. Juni 2022 über die Annahme eines Beitrags der Sozialistischen Republik Vietnam zur militärischen Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA) (EUTM RCA/2/2022)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32010D0405BESCHLUSS DES RATES vom 12. Juli 2010 über die Ermächtigung zu einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts (2010/405/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32021D1050BESCHLUSS (EU) 2021/1050 DES RATES vom 21. Juni 2021 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — eines Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.