Erwägungsgrund 2 32010D0405
Nach Artikel 81 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union betreffen solche Maßnahmen unter anderem die Förderung der Vereinbarkeit der in den Mitgliedstaaten geltenden Kollisionsnormen, einschließlich im Familienrecht, soweit ein grenzüberschreitender Bezug besteht.