Erwägungsgrund 3 32019D1108
Am 21. Dezember 2018 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2018/2078 erlassen, mit dem der Beschluss 2014/512/GASP bis zum 31. Juli 2019 verlängert wurde, um die Umsetzung der Vereinbarungen von Minsk einer weiteren Bewertung unterziehen zu können.