Erwägungsgrund 2 32019D1133
Die Mitglieder der IPEEC können gemäß Nummer 7.1 der Übereinkunft beschließen, die Geltungsdauer der Übereinkunft zu verlängern. Der Politische Ausschuss als Plenum der IPEEC, das aus hochrangigen Vertretern aller ihrer Mitglieder zusammengesetzt und mit der Verwaltung des allgemeinen Rahmens und der allgemeinen Politik der IPEEC betraut ist, ist das geeignete Gremium, in dem die IPEEC-Mitglieder eine Verlängerung der Geltungsdauer der Übereinkunft beschließen können.