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1. Ökologische/biologische Erzeugnisse, die aus Drittländern in die Republik San Marino eingeführt werden, sind mit einer Kontrollbescheinigung gemäß Artikel 33 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 versehen. 2. Die Republik San Marino nutzt das mit dem Beschluss 2003/24/EG der Kommission eingerichtete elektronische System TRACES (Trade Control and Expert System) zur Verarbeitung der elektronischen Kontrollbescheinigungen für Einfuhren von ökologischen/biologischen Erzeugnissen aus Drittländern. 3. Für die Zwecke des Artikels 13 der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 werden bei der Einfuhr von ökologischen/biologischen Erzeugnissen aus Drittländern in die Republik San Marino die Überprüfung der Sendung und Bestätigung der über TRACES ausgestelleten Kontrollbescheinigungen mit einem Sichtvermerk im Namen der Republik San Marino von den in Anhang II des Beschlusses Nr. 1/2010 („Globalbeschluss“) aufgeführten Zollstellen vorgenommen. 4. Für die Zwecke von Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 kann die Republik San Marino aufgefordert werden, als Mitberichterstatter aufzutreten. Die Republik San Marino kann diese Aufgabe nach eigenem Ermessen annehmen.
im Falle von Erzeugnissen, die gemäß Artikel 33 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 eingeführt werden: eine Kopie der in dem genannten Artikel vorgesehenen…
Ökologische/biologische Erzeugnisse aus Drittländern sind in geeigneten Verpackungen oder Behältnissen einzuführen, die so verschlossen sind, dass ihr Inhalt…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 54 delegierte Rechtsakte zur Ergänzung dieser Verordnung im Hinblick auf die für…
das Produkt entspricht den Vorschriften der Kapitel II, III und IV dieser Verordnung, und alle Unternehmer und Unternehmergruppen gemäß Artikel 36,…
Um die Einhaltung der Unionsvorschriften in Bezug auf die Einfuhr von ökologischen/biologischen Erzeugnissen aus Drittländern in die Republik San Marino zu…
Für gemäß Artikel 32 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 eingeführte Erzeugnisse sollten die betreffenden Unternehmer eine geeignete Bescheinigung vorlegen können.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.