Art. 1 32017D0388BESCHLUSS (EU) 2017/388 DER KOMMISSION vom 6. März 2017 zur Bestätigung der Beteiligung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland an der Verordnung (EU) 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol)
Die Beteiligung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland an der Verordnung (EU) 2016/794 wird bestätigt.
Erwägungsgrund 3 32019D1196Die Beteiligung des Vereinigten Königreichs an der Verordnung (EU) 2018/1727 sollte daher bestätigt werden.
Erwägungsgrund 1 32019D1196Mit Schreiben an den Präsidenten des Rates vom 14. März 2019 teilte das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (im Folgenden „Vereinigtes…
Erwägungsgrund 3 32017D0388BESCHLUSS (EU) 2017/388 DER KOMMISSION vom 6. März 2017 zur Bestätigung der Beteiligung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland an der Verordnung (EU) 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol)
Die Beteiligung des Vereinigten Königreichs an der Verordnung (EU) 2016/794 sollte daher bestätigt werden.
Art. 1 32019D2006BESCHLUSS (EU) 2019/2006 DER KOMMISSION vom 29. November 2019 über die Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2018/1727 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust)
Die Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2018/1727 wird bestätigt.