Gesetze
Gesetz wird geladen …
Mit Beschluss (EU) 2019/476 des Europäischen Rates vom 22. März 2019 wurde die Frist nach Artikel 50 Absatz 3 EUV im Einvernehmen mit dem Vereinigten Königreich bis zum 22. Mai 2019 verlängert, falls das Unterhaus das Austrittsabkommen spätestens am 29. März 2019 billigen würde, und andernfalls bis zum 12. April 2019. Das Unterhaus hat das Austrittsabkommen bis zum 29. März 2019 nicht gebilligt. Mit Beschluss (EU) 2019/584 des Europäischen Rates vom 11. April 2019 wurde die Frist nach Artikel 50 Absatz 3 EUV im Einvernehmen mit dem Vereinigten Königreich weiter bis zum 31. Oktober 2019 verlängert. Dieser Zeitraum kann auf Antrag des Vereinigten Königreichs mit einstimmigem Beschluss des Europäischen Rates im Einvernehmen mit dem Vereinigten Königreich weiter verlängert werden. Darüber hinaus kann das Vereinigte Königreich die Mitteilung seiner Absicht, aus der Union auszutreten, jederzeit zurücknehmen.
Mit Beschluss (EU) 2019/476 beschloss der Europäische Rat im Einvernehmen mit dem Vereinigten Königreich, die Frist nach Artikel 50 Absatz 3 EUV bis zum 22. Mai…
Mit dem Beschluss (EU) 2019/476 hat der Europäische Rat – im Einvernehmen mit dem Vereinigten Königreich – beschlossen, die Frist nach Artikel 50 Absatz 3 EUV…
Falls das Unterhaus das Austrittsabkommen spätestens am 29. März 2019 billigt, wird die Frist nach Artikel 50 Absatz 3 EUV bis zum 22. Mai 2019 verlängert.…
Am 29. März 2017 hat das Vereinigte Königreich dem Europäischen Rat seine Absicht mitgeteilt, gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union aus der…
Am 5. April 2019 ersuchte das Vereinigte Königreich den Europäischen Rat um eine weitere Verlängerung der Frist nach Artikel 50 Absatz 3 EUV. Am 11. April 2019…
Am 21. März 2019 stimmte der Europäische Rat einer Fristverlängerung bis zum 22. Mai 2019 unter der Voraussetzung zu, dass das Austrittsabkommen in der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.