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Mit Beschluss (EU) 2019/476 beschloss der Europäische Rat im Einvernehmen mit dem Vereinigten Königreich, die Frist nach Artikel 50 Absatz 3 EUV bis zum 22. Mai 2019 zu verlängern, falls das Unterhaus das Austrittsabkommen spätestens am 29. März 2019 billigen würde, und andernfalls bis zum 12. April 2019. Das Unterhaus hat das Austrittsabkommen nicht bis zum 29. März 2019 gebilligt.
Mit dem Beschluss (EU) 2019/476 hat der Europäische Rat – im Einvernehmen mit dem Vereinigten Königreich – beschlossen, die Frist nach Artikel 50 Absatz 3 EUV…
Mit Beschluss (EU) 2019/476 des Europäischen Rates vom 22. März 2019 wurde die Frist nach Artikel 50 Absatz 3 EUV im Einvernehmen mit dem Vereinigten Königreich…
Am 21. März 2019 stimmte der Europäische Rat einer Fristverlängerung bis zum 22. Mai 2019 unter der Voraussetzung zu, dass das Austrittsabkommen in der…
Falls das Unterhaus das Austrittsabkommen spätestens am 29. März 2019 billigt, wird die Frist nach Artikel 50 Absatz 3 EUV bis zum 22. Mai 2019 verlängert.…
Am 29. März 2017 hat das Vereinigte Königreich dem Europäischen Rat seine Absicht mitgeteilt, gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union aus der…
Mit dem Beschluss (EU) 2019/476 beschloss der Europäische Rat im Einvernehmen mit dem Vereinigten Königreich zunächst, die Frist nach Artikel 50 Absatz 3 EUV…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.