Art. 1 32019D1252
Die Erteilung der angefochtenen Steuervorbescheide vom 30. März 2009 und 17. September 2009 durch die luxemburgischen Steuerbehörden an die McD Europe Franchising, S.à.r.l. stellt keine falsche Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Luxemburg und den Vereinigten Staaten durch Luxemburg dar, sodass diese Steuervorbescheide nicht als Beihilfen im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union anzusehen sind.