Erwägungsgrund 8 32014D0562BESCHLUSS Nr. 562/2014/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Mai 2014 über die Beteiligung der Europäischen Union an der Aufstockung des Kapitals des Europäischen Investitionsfonds
Der Verwaltungsrat des Fonds billigte daher am 26. November 2013 die Gründe für eine Erhöhung des gezeichneten Kapitals des Fonds um bis zu 1 500 Mio. EUR, was…
Art. 1 32010D0026BESCHLUSS DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 13. Dezember 2010 über die Erhöhung des Kapitals der Europäischen Zentralbank (EZB/2010/26) (2011/20/EU)
Das Kapital der EZB wird um 5 Mrd. EUR von 5 760 652 402,58 EUR auf 10 760 652 402,58 EUR erhöht.
Erwägungsgrund 5 32010D0026BESCHLUSS DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 13. Dezember 2010 über die Erhöhung des Kapitals der Europäischen Zentralbank (EZB/2010/26) (2011/20/EU)
Angesichts des Anstiegs der Bilanzsumme der EZB in den letzten Jahren wird die Erhöhung des Kapitals der EZB um 5 Mrd. EUR als erforderlich angesehen, um so die…
Erwägungsgrund 2 32014D0562BESCHLUSS Nr. 562/2014/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Mai 2014 über die Beteiligung der Europäischen Union an der Aufstockung des Kapitals des Europäischen Investitionsfonds
Nach einer Aufstockung des gezeichneten Kapitals des Fonds im Jahr 2007 beläuft sich das genehmigte Kapital des Fonds auf 3 Mrd. EUR, unterteilt in 3 000…
Erwägungsgrund 3 32010D0034BESCHLUSS DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 31. Dezember 2010 über die Einzahlung von Kapital, die Übertragung von Währungsreserven und die Beiträge zu den Reserven und Rückstellungen der Europäischen Zentralbank durch die Eesti Pank (EZB/2010/34) (2011/23/EU)
Gemäß Artikel 1 des Beschlusses EZB/2010/26 vom 13. Dezember 2010 über die Erhöhung des Kapitals der Europäischen Zentralbank wurde das Kapital der EZB mit…
Erwägungsgrund 5 32022D1285BESCHLUSS (GASP) 2022/1285 DES RATES vom 21. Juli 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/338 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität für die Bereitstellung militärischer Ausrüstung und Plattformen, die dazu konzipiert sind, tödliche Gewalt anzuwenden, für die ukrainischen Streitkräfte
Angesichts der andauernden bewaffneten Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine sollte der finanzielle Bezugsrahmen um weitere 490 000 000 EUR…