Erwägungsgrund 6 32019D1260Tabelle 2 der Anlage 2-C-2 bleibt unverändert.
Art. 18 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b 32009R0595Die Tabelle in Anlage 2 wird wie folgt geändert:
Art. 2 Nr. 2 32020R1683In Anhang III wird die Tabelle wie folgt geändert:
Art. 2 Nr. 2 32015D0334BESCHLUSS (EU) 2015/334 DES RATES vom 2. März 2015 zur Änderung des Internen Abkommens zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union über die Finanzierung der im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2014 bis 2020 vorgesehenen Hilfe der Europäischen Union im Rahmen des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens und über die Bereitstellung von finanzieller Hilfe für die überseeischen Länder und Gebiete, auf die der vierte Teil des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Anwendung findet
In Artikel 8 Absatz 2 in der Tabelle wird Folgendes gestrichen:
Art. 1 Nr. 2 32012R0618VERORDNUNG (EU) Nr. 618/2012 DER KOMMISSION vom 10. Juli 2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt (Text von Bedeutung für den EWR)
Tabelle 3.2 wird wie folgt geändert:
Anlage 2 Nr. 2 DüMVVerordnung über das Inverkehrbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln
Angabe zu Gehalten nach Nummer 10.1.8.