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Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 wird wie folgt geändert:
Tabelle 3.1 wird wie folgt geändert:
Die den Einträgen in Anhang I entsprechenden Einträge erhalten die Fassung der Einträge in diesem Anhang;
die Einträge in Anhang II werden in der Reihenfolge der Einträge in der Tabelle 3.1 in diese eingefügt;
Tabelle 3.2 wird wie folgt geändert:
Die den Einträgen in Anhang III entsprechenden Einträge erhalten die Fassung der Einträge in diesem Anhang;
die Einträge in Anhang IV werden in der Reihenfolge der Einträge in der Tabelle 3.2 in diese eingefügt.
Die den Einträgen im Anhang der vorliegenden Verordnung entsprechenden Einträge in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 werden durch die Einträge im…
Anhang I wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Der Wortlaut von Anhang III dieser Verordnung wird der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 als Anhang VIII angefügt.
Anhang VI wird gemäß Anhang III dieser Verordnung geändert;
In Artikel 6 Absatz 1 wird das Wort „Anhang“ durch die Worte „Anhang I, Anhang II und Anhang III“ ersetzt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.