Beschluss (EU) 2019/1316 des Rates vom 15. Juli 2019 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — einer Übereinkunft zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Zuweisung eines Teils des Zollkontingents für hochwertiges Rindfleisch an die Vereinigten Staaten gemäß der überarbeiteten Vereinbarung über die Einfuhr von Rindfleisch von nicht mit bestimmten wachstumshormonen behandelten Tieren und die erhöhten Zölle der Vereinigten Staaten auf bestimmte Erzeugnisse der Europäischen Union (2014)
Am 19. Oktober 2018 ermächtigte der Rat die Kommission, die Zustimmung der übrigen wichtigen Lieferländer zu der Zuweisung des Zollkontingents an die einzelnen Länder, gemäß den geltenden WTO-Vorschriften zu suchen, soweit erforderlich und ohne eine Grundlage für irgendeine Kompensation zu schaffen. Die übrigen wichtigen Lieferländer haben schriftlich bestätigt, dass sie mit der Zuweisung des Zollkontingents an die einzelnen Länder einverstanden sind.
Erwägungsgrund 3 32019D1316
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