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Der Unterzeichner erklärt, dass die in dieser Rechnung …(1) aufgeführten Waren in …(2) hergestellt worden sind und die Ursprungsregeln für den Präferenzverkehr zwischen den ESA-Staaten und der Europäischen Gemeinschaft erfüllen. Er verpflichtet sich, den Zollbehörden auf Verlangen Nachweise zu dieser Erklärung vorzulegen. …(3)…(4) …(5) ANMERKUNG Dieser entsprechend den Fußnoten ergänzte Text stellt die Erklärung des Lieferanten dar. Die Fußnoten brauchen nicht wiedergegeben zu werden. (1) Sind nur bestimmte Waren auf der Rechnung betroffen, so sind sie eindeutig zu kennzeichnen; auf diese Kennzeichnung ist mit folgendem Vermerk hinzuweisen:„… dass die in dieser Rechnung aufgeführten und … gekennzeichneten Waren in…hergestellt worden sind.“ Wird ein anderes Papier als die Rechnung oder eine Anlage zu der Rechnung verwendet (siehe Artikel 29 Absatz 3), so ist die Bezeichnung dieses Papiers anstelle von „Rechnung“ einzusetzen. (2) Die Europäische Gemeinschaft, Mitgliedstaat, ESA-Staat, ÜLG oder anderer AKP-Staat. Wird ein ESA-Staat, ein ÜLG oder ein anderer AKP-Staat aufgeführt, sind ferner anzugeben: die Zollstelle der Gemeinschaft, der gegebenenfalls die betreffenden Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 vorliegen, die Nummern dieser Warenverkehrsbescheinigungen und wenn möglich die betreffende Zolleintragungsnummer. (3) Ort und Datum. (4) Name und Stellung in der Firma. (5) Unterschrift.
Der Unterzeichner erklärt, dass die in dieser Rechnung… (1) aufgeführten Waren in… (2) hergestellt worden sind und folgende Teile oder Vormaterialien enthalten,…
(4) Siehe Artikel 21 Absatz 5 dieses Protokolls. In Fällen, in denen der Ausführer nicht unterzeichnen muss, entfällt auch der Name des Unterzeichners. ANHANG…
Unterschrift. ANHANG V-B DES PROTOKOLLS 1 LIEFERANTENERKLÄRUNG FÜR ERZEUGNISSE OHNE URSPRUNGSEIGENSCHAFT Der Unterzeichner erklärt, dass die in dieser Rechnung…
Die Erklärung auf der Rechnung, deren Wortlaut nachstehend wiedergegeben ist, ist gemäß den Fußnoten auszufertigen. Die Fußnoten brauchen nicht wiedergegeben zu…
Text von Bild Erklärung auf der Rechnung Die Erklärung auf der Rechnung, deren Wortlaut nachstehend wiedergegeben ist, ist gemäß den Fußnoten auszufertigen. Die…
Die Erklärung auf der Rechnung, deren Wortlaut nachstehend wiedergegeben ist, ist gemäß den Fußnoten auszufertigen. Die Fußnoten brauchen nicht wiedergegeben zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.