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In Anhang IX des Protokolls werden die überseeischen Länder und Gebiete der Union aufgeführt. „Überseeische Länder und Gebiete“ im Sinne dieses Protokolls sind die in Anhang II des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannten aufgeführten Länder und Gebiete. Die Liste sollte aktualisiert werden, um den jüngsten Änderungen des Status einiger überseeischer Länder und Gebiete Rechnung zu tragen.
Die in Anhang IX des Protokolls aufgeführte Liste der überseeischen Länder und Gebiete wurde geändert. Daher muss, um diesen Änderungen Rechnung zu tragen,…
Für die Zwecke dieses Protokolls bezeichnet der Ausdruck „Überseeische Länder und Gebiete“ die nachstehend aufgeführten Länder und Gebiete, die in Anhang II des…
In Anhang VIII des Protokolls II des Abkommens sind die überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG) der Union aufgeführt. Nach der Statusänderung von Bermuda ,…
Im Anschluss an die Änderung des Status von Mayotte und Saint-Barthélemy sowie das Inkrafttreten des Beschlusses 2013/755/EU des Rates über die Assoziierung der…
„Überseeische Länder und Gebiete“ im Sinne dieses Protokolls sind die in Anhang II des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannten…
Nach der Statusänderung von Mayotte und Saint-Barthélemy sowie dem Inkrafttreten des Beschlusses 2013/755/EU des Rates über die Assoziierung der überseeischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.