Erwägungsgrund 1 32019D1328
Am 13. November 2017 hat der Rat einen auf Artikel 37 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) gestützten Beschluss zur Genehmigung der Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen mit dem Haschemitischen Königreich Jordanien über die Schaffung eines Rahmens für dessen Beteiligung an Krisenbewältigungsoperationen der Union, mit der Maßgabe gebilligt, dass diese Verhandlungen auf der Grundlage des vom Rat am 23. Februar 2004 gebilligten Wortlauts des Rahmenabkommens über eine Beteiligung, der erforderlichenfalls entsprechend später vereinbarter Änderungen zu aktualisieren ist, zu führen sind.