Erwägungsgrund 4 32019D1332
Das partnerschaftliche Abkommen und das Protokoll sollten unterzeichnet werden. Um eine zügige Aufnahme der Fischereitätigkeiten durch Unionsschiffe zu gewährleisten, sollten das partnerschaftliche Abkommen und das Protokoll ab ihrer Unterzeichnung bis zum Abschluss der für ihr Inkrafttreten erforderlichen Verfahren vorläufig angewandt werden —