Erwägungsgrund 2 32019D0135
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2011/72/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Januar 2020 verlängert werden und der Eintrag zu einer Person sollte gestrichen werden.
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2011/72/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Januar 2020 verlängert werden und der Eintrag zu einer Person sollte gestrichen werden.