Art. 1 32019D0136Der im Namen der Union auf der ersten Sitzung der Arbeitsgruppe „Wein“ zu vertretende Standpunkt beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses, der dem vorliegenden…
Erwägungsgrund 8 32018D1034BESCHLUSS (EU) 2018/1034 DES RATES vom 16. Juli 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem — im Rahmen des Übereinkommens über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (Interbus-Übereinkommen) eingesetzten — Gemeinsamen Ausschuss zu dem Entwurf des Beschlusses Nr. x/xxxx des Ausschusses zu vertreten ist (Text von Bedeutung für den EWR)
Daher sollte der von der Union im Gemeinsamen Ausschuss von 2018 zu vertretende Standpunkt auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —
Erwägungsgrund 8 32013D0200BESCHLUSS DES RATES vom 22. April 2013 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Anhang II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) des EWR-Abkommens (2013/200/EU)
Der Standpunkt der Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss sollte auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —
Erwägungsgrund 6 32019D0433BESCHLUSS (EU) 2019/433 DES RATES vom 20. Februar 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“, der durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingerichtet wurde, zu der Aktualisierung des Anhangs XXVIII-A (Regelungen für Finanzdienstleistungen), des Anhangs XXVIII-B (Regelungen für Telekommunikationsdienstleistungen) und des Anhangs XXVIII-D (Regelungen für den internationalen Seeverkehr) des Abkommens zu vertreten ist
Der Standpunkt der Union im Ausschuss sollte daher auf den beigefügten Entwürfen für Beschlüsse beruhen. —
Erwägungsgrund 8 32013D0011BESCHLUSS DES RATES vom 18. Dezember 2012 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Anhang IV (Energie) und Anhang XXI (Statistik) des EWR-Abkommens (2013/11/EU)
Der Standpunkt der Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss sollte auf dem beigefügten Beschlussentwurf beruhen —
Erwägungsgrund 5 32019D0232BESCHLUSS (EU) 2019/232 DES RATES vom 16. Juli 2018 über den im Namen der Europäischen Union im regionalen Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung dieses Ausschusses zu vertretenden Standpunkt
Daher sollte der Standpunkt der Union im Lenkungsausschuss auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —